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Pro Asyl: CSU-Forderungen missachten Menschenrechte

Berlin (dts) – Nach neuen Vorstößen von CSU und CDU zu einer Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik wirft die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl den Unionsparteien eine „Radikalisierung“ und einen populistischen Wahlkampf vor.

„Es ist extrem besorgniserregend, dass die Unionsparteien bei ihren Forderungen an vielen Stellen Grund- und Menschenrechte missachten, um Wähler rechter Parteien zu umwerben“, sagte Pro-Asyl-Rechtsexpertin Wiebke Judith den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). Man erlebe eine Erosion von Grundprinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Menschenrechten, für die die demokratischen Parteien eigentlich stehen müssten.

Judith reagierte damit auf die neue Migrationsdebatte, die die CSU mit einem „Sicherheitsplan“ für den Bundestagswahlkampf befeuern will. In dem Papier, das bei einer am Montag beginnenden Klausurtagung beschlossen werden soll, bekräftigt die CSU unter anderem die Forderung nach genereller Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen.

Das wäre aber ein Verstoß gegen Völker- und Europarecht, erklärte Asylrechts-Expertin Judith. Selbst wenn ein anderer EU-Staat zuständig sei, müsse das in einem rechtsstaatlichen Verfahren – im sogenannten Dublin-Verfahren – geklärt werden. „Das Europarecht macht da sehr klare Vorgaben. Das wollen CDU und CSU jetzt einfach brechen.“

Unzulässig sei es auch, für Schutzberechtigte das Bleiberecht an ein auskömmliches Eigentum zu koppeln. „Aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergibt sich der Anspruch auf eine sozialrechtliche Gleichbehandlung für Geflüchtete. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist klar: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar.“ Deshalb sei es nicht möglich, Flüchtenden jede Unterbringung oder Sozialleistung zu verwehren.

Die Forderung nach Abschaffung des subsidiären Schutzes nannte Judith „Augenwischerei“. Die Betroffenen fielen unter das Abschiebungsverbot, das sich aus der europäischen Menschenrechtskonvention ergebe. „Sie bekommen den Schutz meist, weil sie zum Beispiel von Folter in ihrem Heimatland bedroht sind. Die Menschenrechtskonvention erlaubt solche Abschiebungen nicht.“ Deshalb ergebe es keinen Sinn, diesen Menschen jeden Schutzstatus zu versagen. Verfassungswidrig sei es auch, wenn die CSU jetzt ausländische Straftäter nach Verbüßung der eigentlichen Strafe in unbefristete Abschiebehaft nehmen wolle.

Die CSU-Landesgruppe will in einer am Montag beginnenden Klausurtagung einen sogenannten „Sicherheitsplan“ beschließen, der eine harte Kurskorrektur in der Migrationspolitik und eine härtere Linie auch bei der inneren Sicherheit beinhaltet. Das Papier, über das die Funke-Zeitungen berichten, sieht unter anderem generelle Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, die Kopplung des Bleiberechts an ein auskömmliches Einkommen, die Abschaffung des subsidiären Schutzes und in bestimmten Fällen eine unbefristete Abschiebehaft vor.

Ein Teil der Forderungen ist auch im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU verankert. Zu Jahresanfang hatte auch die CDU-Spitze erneut Verschärfungen des Migrationsrechts verlangt.

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Foto: Asylbewerberunterkunft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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