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Auch nach Verabschiedung weiterhin viel Kritik an Heizungsgesetz

Berlin (dts) – Auch nach seiner Verabschiedung stößt das sogenannte „Heizungsgesetz“ weiterhin auf deutliche Kritik. „Es ist dramatisch, dass die Ampel-Regierung alle klimapolitischen Ambitionen anscheinend aufgegeben hat“, sagte DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz.

„Die Probleme werden einfach weiter in die Zukunft verlagert. Die Ampel-Fraktionen haben keine tragfähige Lösung für die Probleme vorgelegt, sondern lassen zu, dass die Klimaziele verfehlt und die Menschen mit niedrigen Einkommen in die Energiekostenfalle getrieben werden.“ Die Rechnung für das klimapolitische Wegducken der Bundesregierung zahlten am Ende vor allem die Menschen zuhause, die „mit der falschen Hoffnung auf erneuerbare Brennstoffe noch für Jahrzehnte an fossile Energieversorgung gebunden sein werden“. Jetzt bleibe nur noch der Rechtsweg, um Klima und Menschen zu schützen, so Metz.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verteidigte das deutlich überarbeitete Gesetz. Die vielen Diskussionen und Gespräche hätten das Gesetz besser gemacht. Nun könne man sagen, es sei „eine zentrale Weichenstellung für den Klimaschutz“, so Habeck. „Wir werden unabhängiger von fossiler Energie und stärken so die Energiesicherheit.“

Das Gesetz biete einen wirksamen Schutz Verbraucher vor steigenden Preisen für Erdgas und Erdöl. „Es gibt in Zukunft bis zu 70 Prozent Förderung für den Heizungstausch, um insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu unterstützen“, sagte Habeck. Vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gibt es für die Ausgestaltung der Förderung jedoch Kritik. „Zwar sollen künftig private Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen stärker unterstützt werden, die Gesamtförderhöhe soll aber deutlich sinken“, sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop.

Auch der Eigentümerverband Haus und Grund pochte auf eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten. „Die Möglichkeit den Einkommens- bzw. Geschwindigkeitsbonus in Anspruch zu nehmen, muss auf alle Eigentümerhaushalte ausgeweitet werden – ganz gleich, ob Selbstnutzer, Teileigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder Vermieter“, teilte der Verband den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Samstagausgaben) mit. Die Ausweitung auf Vermieterhaushalte dämpfe auch für deren Mieter den Wohnkostenanstieg, „denn jeder geförderte Euro darf bei einer Mieterhöhung nach Sanierung nicht umgelegt werden“, so Haus und Grund. Bundesbauministerin Klara Geywitz sagte, das Gesetz bringe das Land dem Ziel der Klimaneutralität 2045 „ein gutes Stück näher, ohne dabei die Eigentümer und Mieter zu überfordern“ und biete „echte Technologieoffenheit“.

Zur Erfüllung der Vorgabe, dass künftig mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zum Heizen genutzt werden sollen, habe jeder Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, „die für ihn passende und sachgerechte Option“ zu wählen, so Geywitz. Die FDP wertet das als ihren Erfolg. „Wir haben den ursprünglichen Gesetzentwurf um 180 Grad gedreht und so vom Kopf auf die Füße gestellt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Lukas Köhler. „Entscheidend ist, dass es keine Eingriffe ins Eigentum gibt und zuerst der Staat mit einer kommunalen Wärmeplanung in Vorleistung gehen muss.“

Niemand müsse eine funktionierende Heizung ausbauen und Reparaturen blieben jederzeit möglich, so Köhler. Gerade die Vielzahl an Optionen sehen Verbraucherschützer als Problem. Wer seine Heizung ab 2026 oder 2028 ersetzen wolle oder müsse, stehe vor einem „Dschungel an Optionen“, sagte VZBV-Vorständin Pop. „Vor allem bei Wasserstoffheizungen drohen Privathaushalten Kostenfallen. Mit erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff wird auf ab­sehbare Zeit nur in geringen Mengen verfügbar und sehr teuer sein“, warnte die Verbraucherschützerin und riet Betroffenen zu einer unabhängigen Energieberatung

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Foto: Robert Habeck am 08.09.2023, über dts Nachrichtenagentur

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