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Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe

Symbolfoto: ots, HZA Magdeburg

Magdeburg. Mehr als 60 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg kontrollierten am 16. April 2021 Arbeitgeber der Baubranche und die auf 20 Bauvorhaben tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

In ganz Sachsen-Anhalt wurden mehr als 180 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei wurden 65 Sachverhalte festgestellt, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen.

Die Bediensteten der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der Branchenmindestlohn in Höhe von 12,85 Euro je Stunde.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Zöllner und Zöllnerinnen der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern kommt. Gleichzeitig wird einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten entgegengewirkt. Ebenfalls wird auch eine mangelhafte Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Beschäftigten verhindert.

PM/Hauptzollamt Magdeburg

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