Magdeburg. Für die Oberbürgermeisterwahl am 24. April sowie für eine eventuelle Stichwahl am 8. Mai 2022 werden in der Landeshauptstadt Magdeburg mehr als 1.500 Wahlhelfer*innen benötigt. Wahlberechtigte Deutsche und EU-Bürger*innen ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Magdeburg können in den 137 Wahllokalen und 46 Briefwahlvorständen tätig werden.
Aktuell werden noch ca. 500 Wahlhelfer*innen benötigt, die Tätigkeiten in den Wahllokalen und Briefwahlvorständen übernehmen bzw. zur Bereithaltung als Reserve. Maßnahmen für einen geschützten Einsatz in Zeiten der Pandemie werden dabei getroffen.
Die Mitglieder der Wahlvorstände werden nach Möglichkeit in dem Stadtteil zum Einsatz kommen, in dem sie wohnen. Die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder sorgen am Wahltag ab spätestens 7.00 Uhr für den reibungslosen Ablauf der Wahl im Wahllokal und zählen ab 18.00 Uhr die abgegebenen Stimmen aus. Es werden so viele Mitglieder besetzt, dass eine individuelle personelle Einteilung für den Wahltag im Wahllokal erfolgen und die Urnenwahl mit Rücksicht auf pandemisch bedingte Bedarfe gewährleistet werden kann. Schutzmaterialien werden selbstverständlich gestellt. Zudem ist geplant, einen Corona-Selbsttest zur Durchführung vor dem Wahltag anzubieten.
Alle notwendigen Informationen zur Durchführung des Wahlehrenamts werden insbesondere den Wahlvorsteher*innen, ihren Stellvertreter*innen und den Schriftführer*innen durch Onlineformate und -materialien nahegebracht. Nach gültiger Satzung erhalten Personen in diesen Positionen eines Urnenwahlvorstandes 60 Euro Erfrischungsgeld, Beisitzer*innen erhalten 45 Euro. Hinzu kommen ggf. weitere Zuschläge, z. B. wenn die ausgezählten Wahlunterlagen im Anschluss dem Wahlamt überbracht werden. Die Gesamtbeträge werden ausschließlich per Banküberweisung gezahlt.
Wahlvorstände, die die Briefwahl in der Gewerblich-technischen BbS „Otto von Guericke“, Am Krökentor 1b-3, auszählen, erhalten analog 55 bzw. 40 Euro Erfrischungsgeld. Sie treffen sich um 15.00 Uhr zur Vorbereitung der Auszählung aller per Wahlbrief abgegebenen Stimmen. Die Auszählung findet dann ebenfalls ab 18.00 Uhr statt. Auch bei den Briefwahlvorständen wird auf einen geschützten Einsatz mit Schutzmaterialien, Lüftungsgeboten und entsprechenden Maßnahmen geachtet.
PM/Landeshauptstadt Magdeburg