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Blaulicht

6 Monate Gesamtfreiheitsstrafe und über 2500 Euro Geldstrafe – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Symbolfoto: Pixabay

Magdeburg. Am Donnerstag, den 2. Juni 2022 machte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 19:35 Uhr eine vierköpfige Personengruppe in einer Regionalbahn auf der Strecke von Burg nach Magdeburg auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufmerksam.

Dabei fiel den Beamten ein starker Cannabisgeruch auf. Ein 29-Jähriger händigte daraufhin den Beamten einen Joint aus. Im Rucksack des 21-jährigen Mitreisenden stellten die Bundespolizisten ein szenetypisches Cliptütchen mit vermutlich Marihuana und einem Grinder mit Anhaftungen von Betäubungsmitteln fest. Die ausgehändigten sowie aufgefundenen Gegenstände wurden sichergestellt. Bei der sich anschließenden Überprüfung der ermittelten Personalien beider Männer wurde bekannt, dass der 29-Jährige gleich von mehreren Behörden gesucht wurde.

Demnach ersuchten die Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Duisburg den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft Berlin zwei Vollstreckungshaftbefehle gegen ihn erlassen. Die beiden Deutschen wurden für die weiteren polizeilichen Maßnahmen in die Diensträume der Bundespolizei am Bahnsteig 1 des Magdeburger Hauptbahnhofes verbracht. Der 21-Jährige konnte nach Beendigung dieser zeitnah die Räumlichkeiten wieder verlassen. Er erhält eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Bei der Durchsuchung des 29-Jährigen, stellten die Beamten ein Einhandmesser fest und ebenfalls sicher.

Anschließend wurden ihm die Haftbefehle eröffnet. Demnach wurde er im April 2020 wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 2700 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt. Da er lediglich einen sehr geringen Teil der geforderten Geldstrafe beglich, wurde der Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Der Zweite folgte kein Jahr später. Zuvor war der Mann wegen Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt wurden. Da er sich den Haftantritten trotz ergangener Ladungen nicht stellte, wurde er am gestrigen Abend durch die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Burg verbracht. Die Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Duisburg wurden hierüber schriftlich unterrichtet. Er erhält erneut Anzeigen wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz.

PM/Magdeburg

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