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NRW-Innenministerium: Suizide dürfen nicht durch Body-Cams gefilmt werden

Köln. Nach den tödlichen Schüssen eines Polizisten auf einen Asylbewerber in Dortmund hat das NRW-Innenministerium die Entscheidung der beteiligten Beamten verteidigt, ihre Bodycams bei dem Einsatz nicht einzuschalten.

Ein Sprecher des Ministeriums sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, eine Dienstanweisung der NRW-Polizei enthalte Regelungen für den Einsatz von Bodycams. Danach sei das Filmen „höchstpersönlicher Lebenssachverhalte“ nicht gestattet. „Die höchstpersönliche Entscheidung, sein Leben beenden zu wollen und dabei ,gefilmt‘ zu werden, könnte darunter zu subsummieren sein“, sagte ein Sprecher der der Zeitung. Der Getötete hatte angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen.

PM/Kölner Stadt-Anzeiger

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